Ablauf

vom Erstgespräch bis zur Frage der Therapiedauer

Im Erstgespräch, der psychotherapeutischen Sprechstunde, verschaffe ich mir einen möglichst guten Überblick über die aktuellen Schwierigkeiten und die Lebenssituation meiner Patientinnen und Patienten. Dieses Gespräch dient auch einer ersten Einschätzung, ob und wie dringend eine Psychotherapie indiziert ist. Ich informiere über die Möglichkeiten der Psychotherapie und / oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten. Natürlich können auch alle Fragen rund um eine mögliche Psychotherapie besprochen werden.


Es wird eine Vereinbarung zum weiteren Vorgehen getroffen. Beispielsweise kann eine psychologische Diagnostik durchgeführt werden oder die sogenannten probatorischen Sitzungen (= Probetermine), die zum gegenseitigen Kennenlernen und der Auftragsklärung im Vorfeld einer Psychotherapie gedacht sind. Ist eine ambulante Psychotherapie indiziert und gewünscht, muss diese bei der Krankenkasse beantragt werden. Es kann entweder eine Kurzzeittherapie im Umfang von 24 Behandlungsstunden (in Bewilligungsschritten von 2x12 Sitzungen) beantragt werden oder eine Langzeittherapie mit einem Umfang von 60 Sitzungen. Bei Kindern und Jugendlichen werden in der Regel zusätzliche Sitzungen für Gespräche mit wichtigen Bezugspersonen wie den Eltern oder Betreuern beantragt.

 

Die Dauer einer Therapie ist individuell und richtet sich u.a. nach Art und Schwere der Erkrankung und dem Belastungsgrad. Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt, bei Bedarf auch häufiger. Gegen Ende einer Therapie finden die Termine oft in größeren zeitlichen Abständen statt. Die Therapie endet regulär, wenn das Behandlungsziel erreicht wurde und die Beschwerden deutlich nachgelassen haben.

Kosten

Die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunde(n), probatorische Sitzungen sowie für diagnostische Verfahren werden von den Krankenkassen getragen, dies gilt in der Regel auch für private Kassen und die Beihilfe. Gesetzlich Versicherte müssen lediglich eine gültige Gesundheitskarte vorlegen, eine Überweisung wird nicht benötigt.


Die Kosten für eine Kurzzeit- oder Langzeitpsychotherapie werden nach erfolgter Bewilligung vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Auch die privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten nach Antragstellung und Bewilligung Behandlungskosten. Die Höhe der Kosten richtet sich hier nach der Gebührenordnung der Psychotherapeuten GOP. Am besten informieren Sie sich im Vorfeld einer Psychotherapie, welche Versicherungsbedingungen in Ihrem Fall gelten, da es bei den privaten Kassen keine einheitliche Regelung gibt.


Die Behandlungskosten können auch als Selbstzahler aus eigener Tasche bezahlt werden. In diesem Fall richten sich die Kosten ebenfalls nach der GOP.